Allgemeine Ausbildungs- und Geschäftsbedingungen

Stand 13. April 2019

1. Allgemeines

Qigong-Ausbildung Hof/Saale ist die Bezeichnung des Ausbildungsstandortes an dem durch die Qigong-Lehrer Ute Gleissner und Helmut Schmidt, nachfolgend Ausbilder genannt, eine Ausbildung nach den Ausbildungsrichtlinien der DEUTSCHEN QIGONG GESELLSCHAFT e.V. erfolgt. Es ist keine Bezeichnung für eine juristische Person. Alle Rechtsgeschäfte die Qigong – Ausbildung betreffend können deshalb nur durch beide Ausbilder erfolgen.

2. Zielsetzung

Ziel der Qigong-Ausbildung Hof/Saale ist es, kompetente Qigong-Lehrerinnen und -Lehrer auszubilden. Die Inhalte der Ausbildung werden mit Abschluss einer Ausbildungsstufe in einer Prüfung nachgewiesen. Mit erfolgreich abgelegter Prüfung der Stufe 1 bzw. der Stufe 2 kann die Anerkennung als Kursleiter_in (Stufe 1) bzw. Lehrer_in (Stufe 2) durch die DEUTSCHE QIGONG GESELLSCHAFT e.V. ausgesprochen werden. Voraussetzung dafür ist eine Mitgliedschaft bei der DEUTSCHEN QIGONG GESELLSCHAFT e.V.

3. Ausbildungsablauf

Die Ausbildung umfasst und erstreckt sich über vier Jahre und erfolgt in fünf aufeinander aufbauenden Modulen. Die Module 1 – 3 vermitteln die Kenntnisse der Stufe 1(Qigong-Kursleiter_in), die Module 4 und 5 die Kenntnisse der Stufe 2 (Qigong-Lehrer_in). Der Unterricht der Qigong-Ausbildung findet an Wochenenden in Hof/Saale statt. Die genauen Zeiten der Seminare werden in einem gesonderten Zeitplan vor Ausbildungsbeginn bekannt gegeben.

4. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Brief oder E-Mail. Mit Eingangsbestätigung werden wir Ihnen einen Ausbildungsvertrag zusenden. Da die Ausbildungsplätze begrenzt sind, wird die Anmeldung erst mit Rücksendung des unterschriebenen Ausbildungsvertrags und der Zahlung einer Anmeldegebühr wirksam. Diese Anmeldegebühr wird auf die Kursgebühren angerechnet. Der Ausbildungsvertrag kommt verbindlich mit beiderseitiger Unterzeichnung unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass sich für die Qigong-Ausbildung eine Mindestzahl von acht Teilnehmern anmeldet. Den Eintritt dieser Bedingung muss den angemeldeten Teilnehmern bis spätestens zwei Wochen vor Unterrichtsbeginn mitgeteilt werden. Kommt die Mindestteilnehmerzahl nicht zustande, werden erfolgte Zahlungen an die jeweils angemeldeten Teilnehmer ohne Abzüge zurück erstattet. Weitere Ansprüche erwachsen hieraus nicht.

5. Kündigung

Der geschlossene Ausbildungsvertrag gilt für die gesamte Ausbildungsdauer von zwei oder vier Jahren und endet mit dem Kolloquium der Stufe 1, bzw. der Stufe 2. Daneben kann der Ausbildungsvertrag jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Für die Dauer der Kündigungsfrist sind die für den Kündigungszeitraum anfallenden Gebühren zu zahlen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

6. Ausbildungskosten und Zahlungsweise

Die Ausbildungsgebühren sind mit Ausnahme der Basisseminare jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, vor Ausbildungsbeginn des jeweiligen Modules, bargeldlos zu entrichten. Abweichend davon kann eine Ratenzahlung oder eine Einmalzahlung vereinbart werden. Sie bedarf der Schriftform.

7. Datenschutz

Mit der Anmeldung übermittelte Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeichert. Anschriften der Teilnehmer werden über eine Teilnehmerliste den jeweils anderen Teilnehmern zugänglich gemacht, sofern ein diesbezüglicher Widerspruch bei Anmeldung nicht erfolgt. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat Anspruch auf jederzeitige Auskunft über den Bestand der über ihn/sie gespeicherten Daten und auf Löschung der persönlichen Daten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.

8. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen der Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt


AGBs zum Download (PDF)